Ein Bauzeitenplan hat genau einen Zweck: Er sagt, wer wann kommt und wer auf wen wartet. Ein Plan, der nach vier Wochen nicht mehr stimmt, erfüllt ihn nicht, er ist schlechter als keiner, weil er Vertrauen in Termine erzeugt, die es nicht mehr gibt.
Die Größe, die trägt
Für ein Mehrfamilienhaus mit zwölf bis zwanzig Gewerken reicht ein Plan mit einer Zeile je Gewerk und Wochen als kleinster Einheit. Das sind zwanzig Zeilen, und die lassen sich in zwanzig Minuten aktualisieren.
Wer auf Tagesgenauigkeit geht, hat zweihundert Zeilen und aktualisiert sie zweimal. Danach ist der Plan ein Dokument aus der Vergangenheit.
| Detailgrad | Aufwand je Woche | Hält durch |
|---|---|---|
| Gewerk / Woche | 20 Minuten | ja |
| Gewerk / Tag | 2 Stunden | zwei Wochen |
| Vorgang / Tag mit Ressourcen | eigener Mitarbeiter | nur mit dem |
Was ein Plan enthalten muss
- Je Gewerk: Beginn und Ende, in Kalenderwochen.
- Die Abhängigkeiten, aber nur die echten: Estrich nach Rohinstallation, Bodenbelag nach Estrich-Trocknung, Maler nach Trockenbau.
- Die Trocknungs- und Aushärtezeiten als eigene Zeilen, nicht als Puffer. Dazu unten mehr.
- Die Vorlauffrist je Gewerk, wie lange vorher abgerufen werden muss.
- Fixpunkte: Übergabetermin, Abnahmetermine, Termine mit Behörden.
Der vierte Punkt fehlt in den meisten Plänen und verursacht die meisten Verzögerungen. Ein Nachunternehmer mit drei Wochen Vorlauf, der drei Tage vorher angerufen wird, kommt in drei Wochen.
Puffer, die keine sind
Trocknungszeit ist kein Puffer. Estrich braucht seine Zeit, unabhängig davon, wie eng der Termin ist. Wer sie als Reserve behandelt, hat keine Reserve, sondern ein physikalisches Problem.
Die Zeit zwischen zwei Gewerken ist kein Puffer, wenn sie nur entstanden ist, weil man das Enddatum des einen und das Anfangsdatum des anderen geschätzt hat.
Echter Puffer ist Zeit, die bewusst eingeplant und nirgends verplant wurde. Als Größenordnung hat sich bewährt, eine Woche je Bauabschnitt offen zu lassen, und sie nicht anzufassen, bis sie gebraucht wird.
Womit
Für zwanzig Zeilen braucht es keine Projektsoftware. Was in kleinen Betrieben funktioniert:
- Tabellenkalkulation mit Kalenderwochen als Spalten und farbigen Zellen. Kostenlos, jeder kann es lesen, und es lässt sich als PDF verschicken.
- Ausgedruckt an der Bürowand. Klingt altmodisch und hat einen echten Vorteil: Jeder, der vorbeigeht, sieht den Stand.
Der Nachteil beider: Sie hängen an einer Person. Wer krank ist, nimmt den Plan mit. Wer das vermeiden will, legt die Datei dorthin, wo auch die anderen Unterlagen liegen, und aktualisiert sie am festen Tag der Baubesprechung.
Der Plan und der Vertrag
Ein Bauzeitenplan ist nicht automatisch verbindlich. Termine daraus wirken gegenüber einem Nachunternehmer nur, wenn sie Vertragsbestandteil geworden sind.
Das ist der Punkt, an dem die Vertragsstrafe scheitert: Der Termin stand im Plan, der Plan lag der Anfrage bei, aber der Vertrag verweist nicht darauf. Zwei Zeilen im Vertrag ändern das.
Umgekehrt gilt: Wer Termine verbindlich macht, muss auch die eigenen Mitwirkungspflichten einhalten. Fehlt die Freigabe des Bauherrn, ist die Verzögerung nicht die des Nachunternehmers, und die Behinderungsanzeige, die dann kommt, ist berechtigt.
Aktualisieren, nicht neu zeichnen
Der häufigste Fehler: Der Plan wird bei der ersten größeren Abweichung komplett neu gemacht. Damit verschwindet die Information, wo die Zeit verloren ging, und genau die braucht man bei der nächsten Nachtragsverhandlung.
Besser: Der ursprüngliche Plan bleibt stehen, der aktuelle liegt daneben. Wer beide nebeneinander hat, sieht auf einen Blick, welche vier Wochen wo entstanden sind und wer sie zu vertreten hat.
Dieser Text beschreibt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung.