Das Aufmaß entscheidet, was bezahlt wird. Es ist damit der Termin mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung in der ganzen Abrechnung, und der, der am häufigsten ausfällt, weil beide Seiten anderes zu tun haben.
Der eine Grundsatz
Gemeinsam, und bevor es verschwindet.
Alles andere ist Nachbesserung. Ein Aufmaß, das eine Seite allein erstellt, ist eine Behauptung; eines, das nach dem Estrich für die Leitungen darunter gemacht wird, ist eine Rekonstruktion.
Bei vereinbarter VOB/B ist das gemeinsame Aufmaß ausdrücklich vorgesehen. Erscheint eine Seite trotz Einladung nicht, kann die andere allein aufmessen. Das Ergebnis wirkt dann gegen den, der gefehlt hat. Das ist der praktische Grund, Einladungen zum Aufmaß schriftlich auszusprechen.
Wann
| Gewerk | Spätester Zeitpunkt |
|---|---|
| Erdarbeiten, Verfüllung | vor dem Verfüllen |
| Bewehrung, Beton | vor dem Betonieren |
| Rohinstallation Elektro, Sanitär, Heizung | vor Estrich und Putz |
| Dämmung, Abdichtung | vor dem Verkleiden |
| Trockenbau | vor dem Spachteln |
| Estrich | vor dem Bodenbelag |
| Putz, Fliesen, Maler | nach Fertigstellung |
Die Zeile „Rohinstallation" ist die teuerste. Nach dem Estrich ist jede Meterangabe für Leitungen eine Frage des Vertrauens, und der Nachunternehmer weiß das.
Was hineingehört
- Datum und Ort, Bauvorhaben, Bauabschnitt
- Wer anwesend war, mit Firma
- Die Positionen des Leistungsverzeichnisses, in derselben Nummerierung
- Die Maße, wie sie ermittelt wurden, Länge × Breite, nicht nur das Ergebnis
- Abzüge, die die Regeln vorsehen: Öffnungen, Aussparungen
- Skizze oder Plan mit den Messstellen
- Unterschriften beider Seiten
Der vierte Punkt ist der wichtige. Ein Aufmaß, das nur Endsummen enthält, lässt sich nicht nachrechnen und wird deshalb bei jeder Unstimmigkeit komplett wiederholt.
Woran es scheitert
Es findet nicht statt. Der häufigste Fall. Der Nachunternehmer ist fertig und weg, der Bauleiter auf der anderen Baustelle, und drei Wochen später kommt die Rechnung mit einem Aufmaß, das nur eine Seite kennt.
Es wird gemacht, aber nicht unterschrieben. Dann ist es ein Zettel.
Es liegt lose im Ordner. Ohne Bezug zur Position des Leistungsverzeichnisses ist es beim Prüfen der Schlussrechnung wertlos.
Die Abzugsregeln werden unterschiedlich ausgelegt. Ob eine Türöffnung abgezogen wird und ab welcher Größe, steht in den Abrechnungsregeln des jeweiligen Gewerks. Wer sie nicht kennt, verhandelt statt zu rechnen. Deshalb gehört die Grundlage in die Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses.
Das Foto als zweite Sicherung
Ein Foto ist kein Aufmaß. Es rettet aber die Fälle, in denen keines gemacht wurde, und das sind mehr, als jedem lieb ist.
Praktisch heißt das: Vor jedem Verschließen eine Serie, die den Zustand zeigt. Leitungen mit einem Zollstock im Bild, Dämmung mit erkennbarer Dicke, Abdichtung mit sichtbarem Anschluss. Das dauert fünf Minuten und beantwortet später die Frage, über die sonst zwei Termine gehen.
Der Zusammenhang zur Baustellendokumentation ist kein Zufall: Es sind dieselben vier Momente, in denen Information unwiederbringlich verschwindet: Estrich, Putz, Verkleidung, Verfüllung.
Ein Termin, der sich lohnt
Zwanzig Minuten je Gewerk und Bauabschnitt, gemeinsam, mit Unterschrift. Dagegen steht eine Abrechnungsdiskussion, die zwei Termine und im schlechten Fall ein Gutachten kostet.
Wer es sich einfach machen will, legt das Aufmaß auf denselben Tag wie die Baubesprechung. Dann ist ohnehin jeder da.
Dieser Text beschreibt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Abrechnungsregeln unterscheiden sich je Gewerk und hängen davon ab, ob die VOB/C vereinbart ist.