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Vergabe

Angebote von Nachunternehmern vergleichbar machen

Warum der günstigste Preis selten das günstigste Angebot ist, welche sechs Positionen man prüfen muss und wie man drei Angebote auf eine Zeile bringt.

Stand 09.2026 · 3 Min. Lesezeit

Drei Angebote für dasselbe Gewerk, drei verschiedene Summen, und in neun von zehn Fällen drei verschiedene Leistungen. Der Vergleich ist deshalb Übersetzungsarbeit: Erst wenn alle dasselbe anbieten, sagt der Preis etwas aus.

Warum der niedrigste Preis selten der günstigste ist

Der klassische Ablauf: Der Trockenbauer ist 4.000 € billiger, bekommt den Auftrag, und drei Monate später kommen Nachträge über 6.000 €, weil das Verschließen der Schlitze nicht enthalten war.

Das ist kein Betrug, sondern die Folge einer unpräzisen Anfrage. Wer nicht sagt, was dazugehört, bekommt Angebote über das, was der Anbieter für selbstverständlich hält, und jeder hält etwas anderes dafür.

Die sechs Positionen, die den Unterschied machen

Position Typische Falle
Mengen Geschätzt oder aus dem Plan ermittelt? Ein „ca." ist ein Nachtrag mit Ankündigung
Material Fabrikat und Güte benannt oder „gleichwertig"?
Schnittstellen Durchbrüche, Verschließen, Anschlüsse, bei wem?
Nebenleistungen Gerüst, Baustrom, Entsorgung, Reinigung
Anfahrt und Stundensätze Für Regiearbeiten, die es immer gibt
Termine Ausführungszeitraum, Vorlauf, Vertragsstrafe

Die Zeile „Schnittstellen" ist die teuerste. Wer bohrt das Loch für die Dunstabzugshaube, wer verschließt es wieder, wer schließt den Bodeneinlauf an? Steht es in keinem der drei Angebote, macht es keiner, und alle haben recht.

Angebote auf eine Zeile bringen

Ein Vergleich funktioniert nur bei gleicher Basis. Was in der Praxis reicht:

  1. Die Anfrage vereinheitlichen. Dieselbe Leistungsbeschreibung an alle, mit denselben Mengen. Wer drei unterschiedliche Anfragen stellt, bekommt drei unvergleichbare Angebote.
  2. Alle Angebote auf dieselben Positionen umrechnen. Was A enthält und B nicht, wird bei B als Schätzwert ergänzt, sichtbar markiert.
  3. Den Vergleichspreis bilden: Angebotssumme plus die fehlenden Leistungen.
  4. Erst dann sortieren.

Schritt 2 kostet die meiste Zeit und bringt den größten Nutzen. Er dauert je Gewerk eine halbe Stunde und verhindert den Nachtrag, der ein Vielfaches kostet.

Was außer dem Preis zählt

Ein Angebot ist ein Versprechen, und Versprechen sind unterschiedlich viel wert:

  • Verfügbarkeit. Der günstigste Anbieter, der erst in vier Monaten kann, kostet vier Monate Bauzeit.
  • Erreichbarkeit. Wer im Angebotsstadium drei Tage für eine Rückfrage braucht, braucht sie auch bei einem Mangel.
  • Erfahrung mit dem Bauteil. Nicht jeder Fliesenleger hat schon eine bodengleiche Dusche abgedichtet.
  • Größe des Betriebs. Ein Zwei-Mann-Betrieb schafft ein Mehrfamilienhaus, wenn er nichts anderes parallel hat, und sonst nicht.
  • Bonität. Wer während der Gewährleistung insolvent ist, hinterlässt dir seine Mängel.

Diese Punkte lassen sich nicht ausrechnen. Sie gehören trotzdem in die Entscheidung, und sie gehören notiert, spätestens wenn jemand fragt, warum nicht der Billigste genommen wurde.

Die Ablage

Drei Angebote je Gewerk, zwölf Gewerke: 36 PDFs, von denen man im November wissen will, welches das vergebene war und was drinstand.

Was eine brauchbare Ablage leistet:

  • Angebot, Firma und Gewerk hängen zusammen
  • Die Datei selbst ist erreichbar, nicht nur ihr Name
  • Der Status ist sichtbar: eingegangen, geprüft, vergeben, abgelehnt
  • Man sieht auf einen Blick, für welches Gewerk noch ein Angebot fehlt

Der letzte Punkt wird unterschätzt. Der häufigste Vergabefehler ist nicht die falsche Wahl, sondern die vergessene Anfrage, und die fällt erst auf, wenn das Gewerk auf der Baustelle gebraucht wird.

Absagen gehören dazu

Wer zwei Absagen nicht schreibt, bekommt beim nächsten Bauvorhaben zwei Angebote weniger. Zwei Sätze reichen:

Vielen Dank für Ihr Angebot vom [Datum]. Wir haben uns für einen anderen Anbieter entschieden. Für das nächste Bauvorhaben kommen wir gern wieder auf Sie zu.

Keine Begründung, keine Zahlen. Wer den Preis des Wettbewerbers nennt, hat beim nächsten Mal einen Anbieter, der genau diesen Preis unterbietet, und dieselbe Leistung weglässt.

Dieser Text beschreibt die übliche Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung.

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